Winterbild Bründling Hochfelln
© © Alexander Schraufstetter

Skitourengehen am Hochfelln

Skitourengeher bitte folgendes beachten

Wir bitten Sie herzlich, folgende Hinweise zu beachten. Danke !
 

1.  Aufstiege und Abfahrten erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung 

2.  Aufstiege nur am Pistenrand vornehmen (FIS- Regel Nr. 7). Dabei hintereinander, nicht nebeneinander gehen. Auf den Skibetrieb achten.

3.  Besondere Vorsicht vor Kuppen, in Engpassagen, Steilhängen, bei Vereisung und beim Queren der Pisten. Keine Querung in unübersichtlichen Bereichen.

4.  Keinesfalls gesperrte Pisten begehen. Lokale Hinweise und Routenvorgaben beachten.

5.  Größte Vorsicht und Rücksichtnahme bei Pistenarbeiten. Bei Einsatz von Seilwinden sind die Skipisten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Es besteht Lebensgefahr!

6.  Frisch präparierte Skipisten nur in den Randbereichen befahren.

7.  Auf alpine Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, achten. Keine Skitouren in Skigebieten durchführen, wenn Lawinensprengungen zu erwarten sind.

8. Skitouren nur bei genügend Schnee unternehmen. Schäden an der Pflanzen- und Bodendecke vermeiden. 

9. Rücksicht auf Wildtiere nehmen. Bei Dämmerung und Dunkelheit können Tiere empfindlich gestört werden.Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen.

10. Regelungen an den Parkplätzen sowie Parkgebühren respektieren.Umweltfreundlich anreisen.

Weitere Informationen vom Deutschen Alpenverein finden Sie hier

Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG); Ski- und Skibob-Hauptabfahrt Hochfelln – Kohlstadt

Die Gemeinde Bergen erlässt folgende Anordnung:

I.       Zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit wird das Betreten und Befahren der Streckenabschnitte Hochfelln-Südosthang, Scharte, Mulde, Kleiner Treffer und Loch der Hochfellnski-Hauptabfahrt in Bergen, vom 14.12.2024 bis 09.03.2025 zu nachfolgenden Zeiten untersagt.
Bei Skibetrieb von Freitag bis einschließlich Sonntag: ab Donnerstag bis einschließlich Samstag von 16.30 Uhr bis 8.00 Uhr am folgenden Tag.
Bei täglichem Skibetrieb:  täglich von 16:30 Uhr bis 08:00 Uhr am folgenden Tag.
Für die Kohlstadt-Abfahrt gilt das Verbot, wenn diese Strecke mit Beschilderung gesperrt ist.
Die Pistenpräparierung wird mit einer Seilwinde durchgeführt. Durch dabei entstehende Seilschläge besteht Lebensgefahr. Die Untersagung gilt auch bei Lawinensprengungen und Pistenpräparierungen außerhalb der genannten Kalendertage und Uhrzeiten. Das Betretungs- und Befahrungsverbot gilt in diesem Fall, wenn die bezeichneten Abschnitte mit Beschilderung gesperrt sind.

 

II.     Die sofortige Vollziehung der Nr. 1 dieser Anordnung wird angeordnet.

 

Hinweise:

 

  • Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Anordnung können gemäß Art. 24 Abs. 6 Nr. 1 LStVG mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
     
  • Auf die Verordnung der Gemeinde Bergen über die öffentliche Hochfellnski-Hauptabfahrt vom 17.12.2021 und dem dort enthaltenen Lageplan wird verwiesen
     
  • Die gesamte Anordnung kann in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Bergen, Rathaus, Hochfellnstraße 14, 83346 Bergen eingesehen werden.

 

Bergen, 05.11.2024

Stefan Schneider

1. Bürgermeister